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Rahmenvertrag über den Einkauf von Bildungsleistungen
Tutavio kauft Ihre Kurse und Lektionen ein und verkauft sie unter eigenem Namen weiter. Der Vertrag regelt Durchführung, Preise, monatliche Abrechnung, Kundenschutz und Datenschutz.
Parteien
Tutavio: Tutavio, Einzelunternehmen von Nils W. H. Lappenbusch, Baumackerstrasse 11, 8107 Buchs ZH, Schweiz (nachfolgend «Tutavio»)
Anbieter: [Name], [Strasse], [PLZ] [Ort], Schweiz (nachfolgend «Anbieter»)
1. Gegenstand
Tutavio kauft beim Anbieter Bildungsleistungen ein (Kurse, Gruppen- und Einzellektionen, Prüfungsvorbereitung, Förderunterricht, Raumnutzung) und verkauft sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Familien, Lernende und Organisationen. Jede Leistung wird in einem Angebotsblatt auf der Tutavio-Plattform festgehalten: Inhalt, Stufe, Termine, Ort, Anzahl Lektionen, höchste Gruppengrösse und Einkaufspreis. Die Bestätigung des Angebotsblatts über die Plattform oder per E-Mail genügt.
2. Durchführung und Qualität
Der Anbieter führt die Leistungen mit eigenem, fachlich geeignetem Personal und in eigener Verantwortung durch. Er ist Arbeitgeber dieses Personals und trägt Löhne, Sozialversicherungen und Bewilligungen. Er hält die vereinbarten Termine ein, orientiert sich am Lehrplan 21 bzw. an den Prüfungsanforderungen und informiert Tutavio umgehend über Ausfälle. Für Personen mit regelmässigem Kontakt zu Kindern legt er auf Verlangen einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister vor.
3. Buchungen
Tutavio übermittelt Anmeldungen über die Plattform oder per E-Mail. Der Anbieter bestätigt den Platz innert zwei Arbeitstagen. Wird eine vereinbarte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, entscheiden die Parteien gemeinsam über Durchführung, Verschiebung oder Absage; bereits bezahlte Beträge erstattet Tutavio den Kund:innen.
4. Preise und Abrechnung
Tutavio bestimmt die Verkaufspreise selbst. Der Anbieter erhält den im Angebotsblatt vereinbarten Einkaufspreis pro Teilnehmer:in. Tutavio rechnet monatlich mit einer Gutschrift über die von Kund:innen bezahlten Buchungen ab und überweist den Betrag innert 30 Tagen. Nimmt eine Person nach Absprache trotz ausstehender Zahlung teil, vergütet Tutavio den Einkaufspreis dennoch. Unterricht ist nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 11 MWSTG von der Mehrwertsteuer ausgenommen; die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
5. Kundschaft und Marke
Tutavio tritt gegenüber den Kund:innen unter eigener Marke auf. Ob der Anbieter genannt wird, legen die Parteien pro Angebot fest. Der Anbieter verkauft Kund:innen, die über Tutavio gebucht haben, während der Vertragsdauer und zwölf Monate danach nicht dieselben Leistungen direkt. Tutavio wirbt keine Mitarbeitenden des Anbieters ab. Texte und Bilder, die der Anbieter liefert, darf Tutavio für die Vermarktung der Angebote verwenden; der Anbieter versichert, dass er die Rechte daran hat.
6. Datenschutz (Auftragsbearbeitung)
Der Anbieter erhält Personendaten der Teilnehmenden ausschliesslich zur Durchführung und bearbeitet sie im Auftrag von Tutavio nach Art. 9 DSG. Er bearbeitet sie nur nach den Weisungen von Tutavio, behandelt sie vertraulich, gibt sie nicht an Dritte weiter und nutzt sie nicht für eigene Werbung. Er schützt sie mit angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen, meldet Verletzungen der Datensicherheit innert 24 Stunden und löscht die Daten spätestens drei Monate nach Ende der jeweiligen Leistung, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
7. Räume
Stellt der Anbieter Räume für Lektionen von Tutavio zur Verfügung, gelten die im Angebotsblatt vereinbarte Raumpauschale und die Hausordnung des Anbieters. Tutavio sorgt dafür, dass ihre Tutor:innen die Räume sorgfältig nutzen.
8. Haftung und Versicherung
Der Anbieter haftet für die richtige Durchführung seiner Leistungen und verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Beanstandungen von Kund:innen bearbeiten die Parteien gemeinsam; Tutavio bleibt Ansprechpartnerin der Kund:innen.
9. Dauer und Kündigung
Der Vertrag gilt unbefristet und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten auf ein Monatsende gekündigt werden. Bereits gebuchte Kurse werden zu Ende geführt und abgerechnet.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Schriftform; die Bestätigung über die Tutavio-Plattform genügt. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Buchs ZH.